Finanzierung
GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2025 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 215.540 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
140.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 5.200 € für die Schreibwerkstatt – Schulung u.a. zur methodisch kompetenten Durchführung der Chats und für die Moderatorenschulung des Chat-Angebotes – Präsenzveranstaltung zur Fortentwicklung des Angebotes
- 1.500 € für CONTAO (Content-Management-System) Schulungen für Webseitenverantwortliche aus der Sucht-Selbsthilfe
- 19.500 € für das Schwerpunktheft WEGGEFÄHRTE zum Thema „Angehörige“ (Erstellung und Versand) – basierend auf den Ergebnissen der in 2024 stattgefundenen Fachtagung zum Thema „Angehörige“
- 3.725 € für die Aufstockung des Drucks der durch die DAK geförderten neuen Flyer aufgrund der hohen Nachfrage
Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:
- 19.150 € für die Fachtagung zum Thema „Kooperation von Sucht-Selbsthife-Akteuren mit Partner*innen aus den anderen Settings“
Der Kreuzbund erhielt von der Kaufmännischen Krankenkasse:
- 10.390 € für die Entwicklung einer Handreichung zur Gewinnung von Funktionstragenden und zur Gestaltung des Generationswechsels in der Sucht-Selbsthilfe (Erstellung und Versand)
Der Kreuzbund erhielt von der Barmer:
- 7.075 € für die Entwicklung eines Flyers zur Mitgliedergewinnung sowie eines Leitfadens für Gruppenleitungen dazu zur Unterstützung (Erstellung und Versand)
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 149.563,61 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.715,62 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.
Weitere 16.452 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).
GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2024 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag in Höhe von 159.730 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
120.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenartenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 15.000 € für die Fachtagung zum Thema „Angehörige“
- 10.800 € für die Weiternutzung der technischen Basis des Deutschen Caritasverbandes für das Chat-Angebot des Kreuzbundes, für die Moderatorenschulung des Chat-Angebotes, eine Präsenzveranstaltung mit dem Schwerpunkt der Ausweitung auf Video-Chats, und für die Überarbeitung des Werbematerials für Chat und KreuzbundApp.
- 4.930 € für die Überarbeitung, Neugestaltung und Druck der drei Kreuzbund-Flyer („Wieder klar werden“, „Angehörigen-Selbsthilfe: Gemeinsam stark sein“, „Unterstützung für suchtkranke Menschen und Angehörige“)
Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:
- 9.000 € für die Weiterführung des Social-Media-Projektes aus 2023
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 132.027,51 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.715.62 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.
Weitere 16.452 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).
GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2023 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 145.740 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
120.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 6.300 € für die Entwicklung, Aktivierung und technische Anbindung einer KreubundApp
- 6.300 € für die Etablierung des Chat-Angebotes des Kreuzbundes auf der Plattform des Deutschen Caritasverbandes (DCV)
- 4.140 € für die Schulung der ehrenamtlichen Moderator*innen des Chat-Angebotes (Präsenzveranstaltung)
Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:
- 9.000 € für die Neugestaltung und Betreuung der Social-Media-Auftritte des Kreuzbundes
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 138.279,96 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.407,12 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Auch der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.
Weitere 16.123 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).
GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2022 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 170.430 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
130.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 10.000 € für die Mitfinanzierung des dritten bundesweiten Kreuzbund-Kongresses i. Mai 2022
- 12.140 € für die Produktion und Erneuerung der Website www.kreuzbund.de
- 5.330 € für die Erstellung zweier Erklärvideos für die Website „Wie funktioniert eine Selbsthilfegruppe“
- 960 € für die Entwicklung eines Teasers für den Kreuzbund Chat
Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:
- 4.000 € für die Entwicklung und Drucklegung von drei Flyern f.d. Selbsthilfearbeit des Kreuzbundes
- 5.000 € für die Entwicklung und Drucklegung einer vollständig überarbeiteten Handreichung für ehrenamtliche Gruppenleitungen
- 3.000 € für die Durchführung zweier Schulungsveranstaltungen f. Webbeauftragte zum Umgang mit dem Contao-Management-System (CMS)
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 137.028,23 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.407,12 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Auch der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.
Weitere 16.102 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).
GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2021 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 156.798,65 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
130.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 18.850 € für die Fortführung des im Jahr 2019 begonnenen Projektes „Digitalisierung des Sucht-Selbsthilfeangebotes des Kreuzbundes“ sowie Druck des Leitfadens für Öffentlichkeitsarbeit
Der Kreuzbund erhielt vom BARMER-Bundesverband:
- 7.948,65 € für die Entwicklung und Produktion des Selbsthilfefilms
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 132.961,50 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.407,12 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Auch der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 40.000 € gefördert.
Weitere 16.787 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).
GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2020 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 150.223,90 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
118.750 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 19.800 € für die Fortführung des im Jahr 2019 begonnenen Projektes „Digitalisierung des Sucht-Selbsthilfeangebotes des Kreuzbundes“
Der Kreuzbund erhielt vom BARMER-Bundesverband:
- 11.673,90 € für das Update des Logos und die Entwicklung zentraler Kernbotschaften (Slogan, Claim)
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 132.961,50 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.407,12 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Auch der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 40.000 € gefördert.
Weitere 17.480 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).