GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene

Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2023 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 145.740 € gefördert.

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Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:

120.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.

Krankenkassenindividuelle Projektmittel:

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Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:

  • 6.300 € für die Entwicklung, Aktivierung und technische Anbindung einer KreubundApp
  • 6.300 € für die Etablierung des Chat-Angebotes des Kreuzbundes auf der Plattform des Deutschen Caritasverbandes (DCV)
  • 4.140 € für die Schulung der ehrenamtlichen Moderator*innen des Chat-Angebotes (Präsenzveranstaltung)
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Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:

  • 9.000 € für die Neugestaltung und Betreuung der Social-Media-Auftritte des Kreuzbundes

Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:

Logo der DRV Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 138.279,96 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.

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Die Knappschaft hat 4.407,12 € zur Verfügung gestellt.

Mittel von Kirche und Caritas:

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Auch der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.

Logo der Caritas

Weitere 16.123 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).