GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2023 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 145.740 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
120.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 6.300 € für die Entwicklung, Aktivierung und technische Anbindung einer KreubundApp
- 6.300 € für die Etablierung des Chat-Angebotes des Kreuzbundes auf der Plattform des Deutschen Caritasverbandes (DCV)
- 4.140 € für die Schulung der ehrenamtlichen Moderator*innen des Chat-Angebotes (Präsenzveranstaltung)
Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:
- 9.000 € für die Neugestaltung und Betreuung der Social-Media-Auftritte des Kreuzbundes
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 138.279,96 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.407,12 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Auch der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.
Weitere 16.123 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).