GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2024 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag in Höhe von 159.730 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
120.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenartenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 15.000 € für die Fachtagung zum Thema „Angehörige“
- 10.800 € für die Weiternutzung der technischen Basis des Deutschen Caritasverbandes für das Chat-Angebot des Kreuzbundes, für die Moderatorenschulung des Chat-Angebotes, eine Präsenzveranstaltung mit dem Schwerpunkt der Ausweitung auf Video-Chats, und für die Überarbeitung des Werbematerials für Chat und KreuzbundApp.
- 4.930 € für die Überarbeitung, Neugestaltung und Druck der drei Kreuzbund-Flyer („Wieder klar werden“, „Angehörigen-Selbsthilfe: Gemeinsam stark sein“, „Unterstützung für suchtkranke Menschen und Angehörige“)
Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:
- 9.000 € für die Weiterführung des Social-Media-Projektes aus 2023
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 132.027,51 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.715.62 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.
Weitere 16.452 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).