GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene

Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2025 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 215.540 € gefördert.

Logo VDEK
Logo der AOK
Logo BKK Dachverband
Logo iKK e.V.
Logo der Bundesknappschaft
Logo der SVLFG

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:

140.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.

Krankenkassenindividuelle Projektmittel:

Logo DAK

Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:

  • 5.200 € für die Schreibwerkstatt – Schulung u.a. zur methodisch kompetenten Durchführung der Chats und für die Moderatorenschulung des Chat-Angebotes – Präsenzveranstaltung zur Fortentwicklung des Angebotes
  • 1.500 € für CONTAO (Content-Management-System) Schulungen für Webseitenverantwortliche aus der Sucht-Selbsthilfe
  • 19.500 € für das Schwerpunktheft WEGGEFÄHRTE zum Thema „Angehörige“ (Erstellung und Versand) – basierend auf den Ergebnissen der in 2024 stattgefundenen Fachtagung zum Thema „Angehörige“
  • 3.725 € für die Aufstockung des Drucks der durch die DAK geförderten neuen Flyer aufgrund der hohen Nachfrage
Logo der AOK

Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:

  • 19.150 € für die Fachtagung zum Thema „Kooperation von Sucht-Selbsthife-Akteuren mit Partner*innen aus den anderen Settings“
Logo der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Der Kreuzbund erhielt von der Kaufmännischen Krankenkasse:

  • 10.390 € für die Entwicklung einer Handreichung zur Gewinnung von Funktionstragenden und zur Gestaltung des Generationswechsels in der Sucht-Selbsthilfe (Erstellung und Versand)
Logo der Barmer

Der Kreuzbund erhielt von der Barmer:

  • 7.075 € für die Entwicklung eines Flyers zur Mitgliedergewinnung sowie eines Leitfadens für Gruppenleitungen dazu zur Unterstützung (Erstellung und Versand)

Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:

Logo der DRV Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 149.563,61 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.

Logo der Bundesknappschaft

Die Knappschaft hat 4.715,62 € zur Verfügung gestellt.

Mittel von Kirche und Caritas:

Logo der Deutschen Bischofskonferenz DBK

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.

Logo der Caritas

Weitere 16.452 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).