GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2026 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 252.445 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
135.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 70.000 € für das Projekt „Zukunft gestalten – Selbsthilfe im Wandel“
Der Kreuzbund erhielt von der Kaufmännischen Krankenkasse:
- 14.725 € für das Projekt „Digitale Wege ebnen – Menschen erreichen: Weiterentwicklung digitaler Angebote im Kreuzbund“
Der Kreuzbund erhielt von der Barmer:
- 32.720 € für das Projekt „Moderne Öffentlichkeitsarbeit für die Sucht-Selbsthilfe des Kreuzbundes – sichtbar – nah – engagiert“
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 154.050,52 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.715,62 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.
Weitere 16.452 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).