GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2021 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 156.798,65 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
130.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 18.850 € für die Fortführung des im Jahr 2019 begonnenen Projektes „Digitalisierung des Sucht-Selbsthilfeangebotes des Kreuzbundes“ sowie Druck des Leitfadens für Öffentlichkeitsarbeit
Der Kreuzbund erhielt vom BARMER-Bundesverband:
- 7.948,65 € für die Entwicklung und Produktion des Selbsthilfefilms
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 132.961,50 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.407,12 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Auch der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 40.000 € gefördert.
Weitere 16.787 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).