GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Der Kreuzbund e.V. wurde im Jahr 2022 von der GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene nach § 20h SGB V insgesamt mit einem Betrag von 170.430 € gefördert.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
130.000 € entfielen auf die Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Über diese kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfefördermittel gem. § 20h SGB V konnten die laufenden Kosten des Verbandes und u.a. die Kosten von regelmäßigen Veranstaltungen mitfinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Multiplikatoren-Tagungen der Arbeitsbereiche.
Krankenkassenindividuelle Projektmittel:
Der Kreuzbund erhielt von der DAK-Gesundheit:
- 10.000 € für die Mitfinanzierung des dritten bundesweiten Kreuzbund-Kongresses i. Mai 2022
- 12.140 € für die Produktion und Erneuerung der Website www.kreuzbund.de
- 5.330 € für die Erstellung zweier Erklärvideos für die Website „Wie funktioniert eine Selbsthilfegruppe“
- 960 € für die Entwicklung eines Teasers für den Kreuzbund Chat
Der Kreuzbund erhielt vom AOK-Bundesverband:
- 4.000 € für die Entwicklung und Drucklegung von drei Flyern f.d. Selbsthilfearbeit des Kreuzbundes
- 5.000 € für die Entwicklung und Drucklegung einer vollständig überarbeiteten Handreichung für ehrenamtliche Gruppenleitungen
- 3.000 € für die Durchführung zweier Schulungsveranstaltungen f. Webbeauftragte zum Umgang mit dem Contao-Management-System (CMS)
Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kreuzbund mit 137.028,23 € unterstützt. Der größte Teil dieser Zuwendungen dient der Mitfinanzierung der Suchtreferentenstellen des Bundesverbandes.
Die Knappschaft hat 4.407,12 € zur Verfügung gestellt.
Mittel von Kirche und Caritas:
Auch der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Kreuzbund mit pauschalen Mitteln in Höhe von 50.000 € gefördert.
Weitere 16.102 € kamen vom Deutschen Caritasverband (DCV).