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Es gibt keinen unbedenklichen Alkoholkonsum

Nur 0,0 Promille in der Schwangerschaft ist wirklich sicher

In Deutschland kommen bis zu zwei Prozent aller Neugeborenen mit einer alkoholbedingten Entwicklungsstörung auf die Welt. Diese Schädigungen werden als Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD) bezeichnet. Zum Welttag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2026 betont der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF): In der Schwangerschaft gilt nur ein Wert als sicher, und zwar null Promille.

In Deutschland dürfen als alkoholfrei deklarierte Getränke bis zu 0,5 Volumenprozent Restalkohol enthalten, ohne dass dies auf dem Etikett stehen muss. Das gilt etwa für alkoholfreies Bier, Malzbier und für alkoholfreien Wein und Sekt, die Restalkohol enthalten können. Für Schwangere kann die Bezeichnung „alkoholfrei" irreführend sein, weil sie eben nicht automatisch bedeutet, dass gar kein Alkohol enthalten ist.

Schon geringe Mengen Alkohol sind gefährlich

In der Schwangerschaft ist das relevant, weil bereits geringe Mengen Alkohol über die Plazenta direkt zum Fötus gelangen können. Dieser ist dem Zellgift schutzlos ausgeliefert: Die noch nicht entwickelte Leber des ungeborenen Kindes kann den Alkohol nicht abbauen, so dass er im kindlichen Körper verbleibt und dort die Entwicklung von Gehirn, Organen und Nervensystem dauerhaft schädigen kann.

Das Argument, dass in als alkoholfrei deklariertem Bier, Wein oder Sekt nur eine sehr geringe Menge vorkommt, ist nicht valide, da es aus wissenschaftlicher Sicht keinen unbedenklichen Alkoholkonsum gibt. Zum Schutz des ungeborenen Kindes sollten Schwangere deshalb keinen Alkohol zu sich nehmen. Das gilt für Alkohol in jeder Form, in jeder Dosierung und zu jeder Zeit der Schwangerschaft.

Im Restaurant oder beim Einkauf gilt: Im Zweifel nachfragen. Wer sichergehen möchte, greift zu Produkten mit ausgewiesenen 0,0 Prozent oder verzichtet auf Alternativen, deren Alkoholgehalt nicht eindeutig deklariert oder zu erkennen ist.

FASD als Folge von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

Studien zeigen, dass Alkoholkonsum in der Schwangerschaft auch in Deutschland weiterhin vorkommt. Je nach Erhebungsmethode und Definition reichen die ermittelten Anteile von rund 14 bis knapp 28 Prozent. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Und das, obwohl Alkohol als Zell- und Nervengift nahezu alle Organsysteme beeinflusst. Er erhöht das Risiko für Leberschäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen und psychische Störungen. Bereits geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit, Impulskontrolle und geistige Leistungsfähigkeit einschränken.

Für Kinder, deren Mütter in der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben, kann der Konsum lebenslange Folgen haben: Sie reichen von Verhaltensauffälligkeiten bis zu körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) gilt dabei als die schwerste Form dieser Schädigung, die unter FASD zusammengefasst sind.

Betroffene Kinder leiden häufig unter Lernproblemen, Konzentrationsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Erkrankungen – mit Auswirkungen auf Schulalltag, Sozialleben und Lebensqualität. Doch auch außerhalb einer klinischen FASD-Diagnose kann Alkohol in der Schwangerschaft zahlreiche weitere Schäden verursachen, darunter:

  • erhöhtes Risiko für Fehl- oder Frühgeburten
  • Herzfehler, Nierenanomalien, Wachstumsstörungen
  • Stillprobleme und Entwicklungsverzögerungen im Säuglingsalter
  • epigenetische Veränderungen, die den kindlichen Stoffwechsel langfristig beeinflussen können

Der Verzicht auf Alkohol in der Schwangerschaft sollte selbstverständlich sein. Dafür braucht es ärztliche Aufklärung im Einzelgespräch und mehr gesellschaftliche Aufklärung. Es kommt selten vor, dass informierte Schwangere mit Absicht Alkohol konsumieren. FASD ist zu 100 Prozent vermeidbar. Voraussetzung ist vollständiger Verzicht auf Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit.  

Aus. Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) vom 4. September 2026

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