Aktuelles vom Kreuzbund

Medikamente zur Trinkmengenreduzierung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Arzneimittel, die den Alkoholkonsum von alkoholabhängigen Patienten reduzieren, können künftig unter bestimmten Voraussetzungen und für einen begrenzten Zeitraum zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Februar 2014 in Berlin gefasst. (Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung  für rund 70 Millionen Versicherte.)

Die Arzneimittel zur Reduktion des Alkoholkonsums sind vor allem für Patienten gedacht, die zur Abstinenz bereit sind, aber noch keinen Therapieplatz gefunden haben. Eine medikamentöse Therapie soll sie dabei unterstützen, weniger Alkohol zu trinken und sie auf diese Weise zu einer Abstinenztherapie bewegen. In diesen Fällen können entsprechende Arzneimittel bis zu drei Monate verordnet werden, in begründeten Ausnahmen kann die Verordnung um weitere drei Monate verlängert werden. Die medikamentöse Therapie kann nur durch Ärzte eingeleitet werden, die nachweislich Erfahrung mit der Behandlung von Alkoholabhängigkeit haben.

Der G-BA hält nach wie vor die Abstinenztherapie für die zweckmäßigere Form zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit. „Übergeordnetes Ziel der Behandlung von Alkoholabhängigkeit bleibt die völlige Abstinenz. Diese hat sich in der medizinischen Rehabilitation und im Bereich der Selbsthilfe bewährt. Allerdings kann es Fälle geben, in denen ein Therapieplatz nicht direkt zur Verfügung steht. Um dann eine möglichst versorgungsnahe Regelung im Sinne der betroffenen Menschen zu finden, kann ausnahmsweise ein Medikament zur Reduktion der Trinkmenge verschrieben werden“, so Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA.

Aus: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Februar 2014 

Zurück