Aktuelles vom Kreuzbund

Nächtliches Alkoholverbot

Kritischer Blick auf Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Aschaffenburg hat am 16. September 2013 beschlossen, dass von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Innenstadt von Aschaffenburg kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Auch das Herumtragen von Alkohol auf öffentlichen Flächen ist verboten. Die Verordnung gilt zunächst für vier Jahre. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit.

Übermäßiger Alkoholkonsum hatte regelmäßig zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geführt, vor allem in der Innenstadt. Deswegen hatte sich auch die Polizei nachdrücklich für das Alkoholverbot ausgesprochen, ihr wäre sogar ein Verbot rund um die Uhr recht – das hat der Gesetzgeber aber ausgeschlossen. Alkohol sei die zentrale Problematik bei Fragen der Sicherheit. Bei Aggressionsdelikten sei zu 80 Prozent Alkohol im Spiel. Von Juli 2012 bis Juni 2013 hat die Polizei Aschaffenburg über 800 Straftaten registriert, davon 340 zwischen 22 und 6 Uhr.

Aus: Verordnung der Stadt Aschaffenburg vom 16. September 2013

 

Stellungnahme des Kreuzbund-Bundesvorstandes

Das nächtliche Alkoholverbot der Stadt Aschaffenburg ist sicherlich eine Maßnahme, um alkoholbedingte Straftaten einzudämmen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Auf diesem Weg wird in der Bevölkerung das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum geschärft. Auch ist das nächtliche Alkoholverbot ein Schritt in die richtige Richtung, um die Verfügbarkeit von Alkohol zu reduzieren.

Auch in anderen deutschen Städten wird der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit inzwischen deutlich kritischer gesehen: So haben elf deutsche Großstädte am 31. Oktober 2013 ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot außerhalb von Kneipen und Restaurants gefordert. In dem „Netzwerk Kriminalprävention“ haben sich Augsburg, Bonn, Bremen, Chemnitz, Erfurt, Frankfurt / Main, Gelsenkirchen, Hannover, Koblenz, Leipzig, Lübeck, Ludwigshafen, Offenbach, Potsdam, Stuttgart und Wiesbaden zusammengeschlossen. Die Einschränkung des freien Verkaufs von Alkohol kann dazu beitragen, den Alkoholmissbrauch einzudämmen, vor allem bei Jugendlichen. Es muss stärker darauf gedrängt werden, dass Minderjährige nicht unrechtmäßig Alkohol an Supermärkten und Kiosken erwerben können.

Eine entsprechende Regelung gibt es bereits in Baden-Württemberg. Als erstes Bundesland untersagte Baden-Württemberg seit März 2010 den Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr. Nach Angaben des Innenministeriums ist diese Regelung erfolgreich: Sie hat dafür gesorgt, dass es landesweit nur noch sechs Tankstellen gibt, an denen die Polizei regelmäßig eingreifen muss, weil dort Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Vor dem Verbot waren es landesweit 69 Tankstellen.

Laut Kriminalitätsstatistik ist auch die Zahl der typischerweise alkoholindizierten Delikte zurückgegangen: Die Fälle von Gewalt, Körperverletzung und Widerstand sanken während des Verkaufsverbots zwischen 22 und 5 Uhr von 6462 im Jahr 2009 auf 6250 im Jahr 2011. Allerdings lässt sich anhand der Zahlen auch erkennen, dass sich die Problematik auf andere Tageszeiten verschoben hat.

Neben der zeitlichen Begrenzung des Verkaufs sind folgende Präventionsmaßnahmen sinnvoll:

  • Preisanhebungen durch Steuererhöhungen
  • Promillekontrollen im Straßenverkehr
  • Eine effektive gesetzliche Regulierung der Werbung bzw. ein Alkoholwerbeverbot
  • Maßnahmen zur Früherkennung und Frühinterventionen in der Gesundheitsversorgung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Alkoholpolitik noch immer nicht der Schwere der gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden durch Alkoholkonsum entspricht.

  • Jährlich sind 74.000 Tote durch Alkoholkonsum zu verzeichnen.
  • Bei den vollstationär behandelten Patienten ist die Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ die dritthäufigste, bei Männern sogar die häufigste. Hinzu kommen weitere alkoholbedingte Krankheiten wie Leberzirrhose, Bauchspeicheldrüsenentzündung, Krebserkrankungen sowie alkoholbedingte Unfälle und Verletzungen.
  • 2011 standen 32 Prozent aller Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten unter Alkoholeinfluss.
  • Die direkten Kosten, die riskanter und abhängiger Alkoholkonsum verursacht, liegen bei 10 Milliarden Euro.

Hamm, im Januar 2014

Bundesvorstand des Kreuzbundes 

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