Aktuelles vom Kreuzbund

Verfahren für den Partnerbeitrag vereinbart

Bundeskonferenz tagte in Bad Soden-Salmünster

Die Vorsitzenden der Kreuzbund-Diözesanverbände, der Bundesvorstand und die Leitungen der Arbeitsbereiche haben sich auf der Bundeskonferenz am 28./ 29. September 2013 im Exerzitienhaus Kloster Salmünster in Bad Soden-Salmünster u.a. mit dem Partnerbeitrag beschäftigt. Sie verständigten sich auf verbindliche Kriterien und ein einheitliches Verfahren.

Der Partnerbeitrag kann ab 2014 beantragt werden; maßgebliches Kriterium für den Partnerbeitrag ist eine gleichlautende Wohnanschrift des Paares, also ein gemeinsamer Hausstand. Der gemeinsame Gruppenbesuch ist nicht Voraussetzung. Der Partnerbeitrag wird nur auf Antrag gewähnt. Der Antrag wird bei der Gruppenleitung gestellt, er geht dann an den jeweiligen Diözesanverband. Dieser meldet die Anzahl der Paare mit ermäßigtem Bundesbeitrag an den Bundesverband.

Der Bundesvorstand warnte davor, aus dem Partnerbeitrag ein „bürokratisches Monster“ zu machen. Das Verfahren sollte so einfach wie möglich ablaufen, forderte Bundesgeschäftsführer Heinz-Josef Janßen. „Man sollte die Regeln definieren, nicht die Ausnahmen. Dabei muss sich der Bundesverband auf die Angaben der Diözesanverbände verlassen, da er sie selbst nicht nachprüfen kann.“ Dieser Haltung schlossen sich die Vertreter/-innen der Diözesanverbände an.

Es wurde vereinbart, künftig zweimal jährlich im Zuge der Beitragserhebung auch die Anzahl der Paare je Diözesanverband abzufragen. Diese wird dann in der Beitragsrechnung der Bundesgeschäftsstelle berücksichtigt. Die Bundesgeschäftsstelle verzichtet auf eine weitergehende Prüfung. Der Partnerbeitrag kann im Einzelfall auch mit anderen Vergünstigungen (z.B. Beitragsbefreiung) kombiniert werden.

Außerdem hat die Bundeskonferenz einen Antrag des Arbeitsbereichs „Altersspezifische Arbeit / DJ MiK" mehrheitlich befürwortet. Der Arbeitsbereich heißt ab sofort „Junger Kreuzbund“. Auch die damit verbundene Anpassung des Konzepts wurde beschlossen.

Marianne Holthaus, zuständige Suchtreferentin des Bundesverbandes, begründete den Antrag. Die Namensgebung „Die jungen Menschen im Kreuzbund“ war ein Ergebnis des damaligen verbandsübergreifenden Bundesprojekts „Brücken bauen – Junge Suchtkranke und Selbsthilfe.“ Der bisherige Name, insbesondere die Abkürzung DJ MiK, ist zwar innerhalb des Kreuzbundes geläufig, aber außerhalb nicht klar und verständlich. In Anlehnung an die Initiative des Deutschen Caritasverbandes „Young Caritas“ hat sich die Bundeskonferenz für den Namen „Junger Kreuzbund“ entschieden. Damit öffnet sich der Arbeitsbereich für eine größere Altersgruppe: Es sollen nicht nur junge Menschen angesprochen werden, sondern auch ältere Drogenabhängige, die sich jüngeren Lebenswelten zugehörig fühlen. „Junger Kreuzbund“ bezieht sich nicht nur auf das Lebensalter, sondern meint auch einen jüngeren Geist, dahinter steckt auch eine geistige Haltung.

Gunhild Ahmann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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