Aktuelles vom Kreuzbund

Wichtige Entscheidung der Bundesdelegiertenversammlung 2013

Erhöhung des Bundesbeitrags und Einführung eines Partnerbeitrags ab 2014

Die 16. Bundesdelegiertenversammlung hat am 28. April 2013 in Bad Honnef mit einer Zustimmung von 84 Prozent folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Mitgliedsbeitrag steigt ab dem 1. Januar 2014 um 1,00 € auf monatlich 4,50 €.

2. Gleichzeitig wird ein Partnerbeitrag eingeführt; Dieser liegt monatlich bei 7,00 € für beide Partner, d.h. der Partner zahlt einen ermäßigten Beitrag von 2,50 €. Wichtigstes Kriterium ist dabei der gemeinsame Hausstand. Die Bundeskonferenz im Herbst 2013 wird sich auf verbindliche Kriterien verständigen, auch in Bezug auf das Procedere. Es handelt sich um einen Partnerbeitrag, nicht um einen Familienbeitrag.

3. Die Rückerstattung des Bundesverbandes an die Diözesanverbände wird ab dem 1. Januar 2014 von 10 auf 13,5 % erhöht.

4. Weiterhin beauftragt die Bundesdelegiertenversammlung den Bundesvorstand,  alle Ausgaben auf Einsparungsmöglichkeiten zu überprüfen und das Ergebnis der Bundeskonferenz im Herbst 2013 vorzustellen.

5. Die Bundesdelegiertenversammlung beauftragt den Bundesvorstand, in den kommenden Jahren Rücklagen zu bilden und darüber jährlich zu berichten.

6. Um den Bestand des Kreuzbundes dauerhaft zu sichern, wird der Bundesvorstand beauftragt, ein strategisches Konzept zu entwickeln. Die „Agenda 2020“ soll darstellen, wie sich der Kreuzbund den wandelnden Anforderungen im Sucht-(Selbst)hilfebereich anpassen kann und wie er sich positionieren will.

Wir bitten darum, diesen demokratisch gefassten Beschluss des obersten Souveräns des Kreuzbundes vor Ort zu transportieren und zu kommunizieren. Die ausführliche Begründung lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Verbandszeitschrift WEGGEFÄHRTE, die Anfang Juli erscheint. 

Der Bundesvorstand  

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